KI-Verordnung im Handwerk: Was Betriebe jetzt wissen sollten
ChatGPT formuliert eine Kundenmail, eine KI erstellt ein Bild für Instagram oder hilft bei der Stellenanzeige. Künstliche Intelligenz ist auch im Handwerk längst angekommen. Doch mit den neuen Möglichkeiten kommen auch neue Regeln. Der EU AI Act – auf Deutsch meist KI-Verordnung genannt – schafft erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Seit August 2026 sind weitere wichtige Regelungen anwendbar. Aber was bedeutet das eigentlich für einen Handwerksbetrieb? Muss jetzt jede Nutzung von ChatGPT dokumentiert werden? Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden? Und dürfen Mitarbeitende KI weiterhin einfach nutzen? Die kurze Antwort: Ja, KI kann weiterhin genutzt werden. Aber Betriebe sollten wissen, wofür sie KI einsetzen und welche Regeln dabei gelten.
Was ist die KI-Verordnung?
Der EU AI Act ist eine europäische Verordnung, die Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festlegt. Dabei geht es nicht darum, KI grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr sollen Anwendungen danach beurteilt werden, welche Risiken von ihnen ausgehen können. Je größer das mögliche Risiko für Menschen, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger sind die Anforderungen. Die Verordnung ist bereits 2024 in Kraft getreten. Ihre einzelnen Vorschriften werden jedoch schrittweise wirksam. Seit dem 2. August 2026 gelten unter anderem wichtige Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme. Andere Vorgaben, beispielsweise für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen, werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vollständig anwendbar.
Nicht jede KI wird gleich behandelt
Der AI Act verfolgt einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Vereinfacht gesagt: Entscheidend ist nicht nur, welche Technik eingesetzt wird, sondern vor allem wofür sie eingesetzt wird und welche Auswirkungen sie haben kann.
Die EU unterscheidet dabei verschiedene Risikostufen.
1. Anwendungen mit geringem oder keinem Risiko
Viele alltägliche KI-Anwendungen fallen in diese Kategorie. Wenn Sie beispielsweise ChatGPT nutzen, um Ideen für einen Social-Media-Beitrag zu sammeln, einen Textentwurf zu formulieren oder eine Besprechung zusammenzufassen, handelt es sich deshalb nicht automatisch um eine problematische Anwendung. Auch die EU geht davon aus, dass die große Mehrheit der eingesetzten KI-Systeme nur ein minimales oder kein Risiko aufweist. Das bedeutet allerdings nicht, dass andere Regeln keine Rolle spielen. Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse oder die Prüfung der von einer KI erzeugten Inhalte bleiben weiterhin wichtig.
2. KI mit besonderen Transparenzanforderungen
Bei manchen Anwendungen sollen Menschen erkennen können, dass KI eingesetzt wird. Ein einfaches Beispiel ist ein KI-Chatbot auf einer Internetseite. Nutzer sollen grundsätzlich erkennen können, dass sie gerade mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Auch bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten gibt es Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Besonders relevant ist dies beispielsweise bei sogenannten Deepfakes. Seit dem 2. August 2026 gelten die entsprechenden Transparenzpflichten des Artikels 50 des AI Acts.
Wichtig ist jedoch: Nicht jeder Text und nicht jedes Bild, das mithilfe einer KI erstellt wurde, muss automatisch sichtbar mit „KI-generiert“ gekennzeichnet werden. Wann tatsächlich eine Kennzeichnung notwendig ist, hängt unter anderem von der Art des Inhalts und seinem Einsatzzweck ab.
Was bedeutet das für KI-Bilder und Social Media?
Gerade für Handwerksbetriebe ist das eine interessante Frage. Ein Betrieb lässt beispielsweise mit KI ein Bild für einen Social-Media-Post erstellen. Muss darunter künftig immer „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“ stehen? So pauschal lässt sich das nicht sagen. Besondere Anforderungen gelten beispielsweise für Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen oder manipulieren und dadurch fälschlicherweise echt erscheinen können. Solche Deepfakes müssen entsprechend kenntlich gemacht werden. Für Anbieter generativer KI bestehen darüber hinaus technische Pflichten, KI-generierte Inhalte erkennbar zu machen. Für Betriebe lohnt es sich deshalb, genau hinzuschauen: Was wurde mit KI erstellt, wie realistisch wirkt der Inhalt und wofür wird er veröffentlicht?
KI-Kompetenz: Mitarbeitende sollten wissen, was sie tun
Ein weiterer Punkt des AI Acts betrifft die KI-Kompetenz. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sollen Maßnahmen ergreifen, damit die Personen, die damit arbeiten, über eine angemessene Kompetenz im Umgang mit KI verfügen. Die Vorgabe gilt bereits seit Februar 2025. Ein bestimmter Schulungsumfang oder ein vorgeschriebener „KI-Führerschein“ ist damit jedoch nicht verbunden.
Für einen Handwerksbetrieb kann das ganz praktisch bedeuten:
Mitarbeitende wissen, welche KI-Tools im Betrieb genutzt werden dürfen.
Sie wissen, welche Daten nicht einfach in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden sollten.
KI-generierte Ergebnisse werden nicht ungeprüft übernommen.
Mitarbeitende kennen grundlegende Risiken und Grenzen der eingesetzten Anwendungen.
Im Betrieb gibt es einfache Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI.
Es geht also weniger darum, jeden Mitarbeitenden zum KI-Experten zu machen. Entscheidend ist, dass diejenigen, die KI einsetzen, verstehen, was das Werkzeug kann – und was nicht.
Wann wird KI zum Hochrisiko-System?
Strengere Regeln gelten für bestimmte Anwendungen, bei denen KI erhebliche Auswirkungen auf Menschen haben kann. Das kann beispielsweise bei bestimmten KI-Systemen in den Bereichen Personal und Beschäftigung, kritische Infrastruktur, Bildung oder Biometrie der Fall sein. Die entsprechenden Regeln für die im AI Act aufgeführten Hochrisiko-Anwendungen sollen nach dem derzeitigen Zeitplan ab Dezember 2027 greifen. Für KI-Systeme, die Bestandteil bestimmter regulierter Produkte sind, gelten weitere Übergangsfristen. Für einen Handwerksbetrieb kann beispielsweise ein genauerer Blick notwendig werden, wenn KI künftig eingesetzt wird, um Bewerber automatisiert zu bewerten oder Entscheidungen im Personalbereich wesentlich zu beeinflussen. Die einfache Nutzung eines Textassistenten für eine Stellenanzeige ist dagegen etwas anderes als ein System, das Bewerber automatisch auswählt oder bewertet. Auch hier zeigt sich: Nicht „KI“ an sich entscheidet über die Anforderungen – sondern der konkrete Einsatz.
Was sollten Handwerksbetriebe jetzt tun?
Für die meisten Betriebe besteht kein Grund, KI aus Sorge vor der neuen Verordnung wieder aus dem Arbeitsalltag zu verbannen. Sinnvoll ist vielmehr, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen:
1. Welche KI nutzen wir eigentlich?
ChatGPT, Microsoft Copilot, Bildgeneratoren, KI-Funktionen in Branchensoftware oder andere Anwendungen – häufig wird bereits mehr KI eingesetzt, als zunächst gedacht.
2. Wofür wird sie genutzt?
Ein Textentwurf für eine Kundenmail ist anders zu bewerten als eine automatisierte Personalentscheidung.
3. Welche Daten werden eingegeben?
Personenbezogene Daten, vertrauliche Kundeninformationen und Betriebsgeheimnisse gehören nicht unüberlegt in öffentliche KI-Systeme.
4. Wissen unsere Mitarbeitenden, wie sie mit KI umgehen sollen?
Ein paar klare betriebliche Regeln und eine grundlegende Schulung können bereits viel bewirken.
5. Erstellen oder veröffentlichen wir KI-generierte Inhalte?
Dann sollte geprüft werden, ob Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten greifen.
Keine Angst vor der KI-Verordnung
Die neue KI-Verordnung klingt zunächst kompliziert. Begriffe wie Hochrisiko-KI, Betreiber, Anbieter oder Transparenzpflicht machen das Thema nicht unbedingt einfacher. Für viele Handwerksbetriebe lässt sich der Einstieg aber auf eine einfache Frage reduzieren:
Wo setzen wir KI ein – und was macht die KI dort eigentlich?
Wer seine eingesetzten Werkzeuge kennt, Mitarbeitende für einen verantwortungsvollen Umgang sensibilisiert und bei sensiblen Anwendungen genauer hinschaut, hat bereits wichtige Grundlagen geschaffen. Denn der AI Act soll den Einsatz von KI nicht verhindern. Er soll einen Rahmen dafür schaffen, dass Künstliche Intelligenz transparent, verantwortungsvoll und sicher eingesetzt wird.
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20 vor 12: KI-Kennzeichnungspflicht – was seit August 2026 gilt
13. Oktober 2026 | 11:40–12:00 Uhr | Online
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KI-Verordnung – Was ist für das Handwerk relevant?
3. November 2026 | 10:00–11:00 Uhr | Online
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